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BSG, 18.08.2010 - B 11 AL 22/10 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken - S 16 AL 226/04
- LSG Saarland - L 8 AL 21/07
- BSG, 18.08.2010 - B 11 AL 22/10 B
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- BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B
Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 11 AL 22/10 B
Zielt nämlich ein Vortrag ausschließlich auf eine weitere Beweiserhebung, so hat ein anwaltlich vertretener Kläger nur dann alles getan, um die Berücksichtigung seines Vorbringens zu sichern, wenn er auch einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag stellt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; stRspr). - BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R
Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher …
Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 11 AL 22/10 B
4 Nur klarstellend sei darauf hingewiesen, dass sich der Senat zuletzt am 5.5.2010 (B 11 AL 28/09 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Zusammenhang mit einem Gründungszuschuss zu äußern hatte. - BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 11 AL 22/10 B
2 1. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
- BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 11 AL 22/10 B
2 1. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN;… vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87
Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge
Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 11 AL 22/10 B
2 1. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN;… vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 11 AL 22/10 B
Die Beschwerdebegründung hat deshalb auch auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und ggf des Schrifttums nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31). - BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 11 AL 22/10 B
5 2. Zur Bezeichnung eines Verfahrensmangels, auf dem das Urteil des LSG beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), sind in der Beschwerdebegründung die den Mangel (angeblich) begründenden Tatsachen substanziiert und schlüssig darzutun (ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; stRspr). - BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer …
Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 11 AL 22/10 B
Die Beschwerdebegründung berücksichtigt indessen nicht, dass ein Rechtsstreit, der nur auslaufendes oder ausgelaufenes Recht betrifft, in aller Regel keine grundsätzliche Bedeutung hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; stRspr).